Steuerneuverordnungen integriert mitverwaltenNeuerungen für das Rechnungswesen ab 2018

28. Dezember 2017

Nichts ist so beständig wie der Wandel – wer auch immer diesen Kalenderspruch getätigt hat, er dachte dabei bestimmt an unser Steuersystem. Auch für 2018 sieht der Gesetzgeber wieder eine Reihe von Änderungen und Neuverordnungen vor, die ab sofort berücksichtigt werden müssen. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen mit begrenztem Personalstand bedeutet dies häufig einen belastenden Mehraufwand. Da ist es hilfreich, wenn das Rechnungswesen einer ERP-Software steuerliche Neuregelungen gleich integriert mitverwaltet. Oxaion hat dazu die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

GWG-Grenze steigt

Quelle: Oxaion

Das Steuerrecht schreibt vor, dass Investitionen als Anlagevermögen zu buchen sind. Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gibt es allerdings eine Vereinfachungsregelung. Hier kann die Investition sofort geltend gemacht werden, unabhängig von der Nutzungsdauer (sog. Sofortabschreibung). Zum 1. Januar 2018 erhöht sich dann der GWG-Grenzwert von vormals 410 Euro auf 800 Euro. Dem voraus ging die im April 2017 erfolgte Zustimmung des Bundestags bezüglich des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen.

In direkter Konsequenz dazu wird auch die Grenze für Kleinstinvestitionen von 150 Euro auf 250 Euro angehoben. Investitionsgüter dieser Art können ebenfalls sofort geltend gemacht werden und unterliegen keiner weiteren Aufzeichnungspflicht. Heißt: Unternehmen müssen diese nicht in der Anlagenbuchhaltung führen.

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurden die Abgabefristen für Steuererklärungen verlängert. Die Neuregelungen treten jedoch erst ab dem Veranlagungszeitraum 2018 in Kraft, d.h. für den VZ 2017 gelten noch die alten Fristen. Als Abgabetermin für kommende Umsatzsteuererklärungen gilt dann regelmäßig der 31. Juli des Folgejahres (statt bisher 31. Mai). Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellt, verlängert sich die Frist auf den 31. Dezember des Folgejahres. Viele Fristverlängerungsanträge sind daher künftig entbehrlich.

XRechnung kommt

Weit oben auf der politischen Agenda steht nach wie vor die Standardisierung elektronischer Verwaltungsanwendungen. Auf der Sommersitzung des IT-Planungsrats vergangenen Juni verabschiedete das Bund-Länder-Gremium dazu den neuen Standard XRechnung, womit zugleich eine EU-Richtlinie umgesetzt wurde (2014/55/EU). Unternehmen können somit ihre Rechnungen an Behörden und Einrichtungen künftig überwiegend elektronisch erstellen. Die Verordnung greift ab dem 27. November 2018 für Bundesministerien und Verfassungsorgane. Für alle übrigen Bundesstellen gilt die Neuerung ab dem 27. November 2019.

Die XRechnung gilt dann als neuer nationaler Standard, ist aber ebenso kompatibel mit der für elektronische Rechnungen angewandten EU-Norm 2014/55/EU. Zu den laut EU-Verordnung nicht kompatiblen Formaten gehört im Übrigen das bis dato häufig propagierte ZUGFeRD in der Version 1.0. Anwender sollten hier Version 2.0 verwenden, das europaweit aber besser bekannt ist unter dem Namen Factur-X.

Die Europäische Kommission setzt sich seit Jahren für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem ein, das dem Binnenmarkt angemessen ist. Anfang Oktober 2017 wurden nun Pläne für die größte Reform der EU-Mehrwertsteuervorschriften seit 25 Jahren vorgelegt. Unter anderem soll der Warenhandel über EU-Binnengrenzen hinweg grundsätzlich genauso besteuert werden wie der Handel innerhalb eines Mitgliedstaates. Kriminelle Organisationen hätten es dadurch schwerer und Unternehmen leichter, heißt es von Seiten der Behörden. Die Einführung wird voraussichtlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen, allein die erste Phase dauert bis 2022. Nichtsdestotrotz ist der Startschuss gefallen und erste Maßnahmen sollen bereits im Januar 2019 in Kraft treten.

Harmonisierter Zahlungsverkehr

Quelle: Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung MWST

Auch der Finanzplatz Schweiz sorgt sich um internationale Standards: So soll der Zahlungsverkehr bis 2022 sukzessive harmonisiert werden. Bisherige Zahlungsformate werden dann durch ISO 20022 abgelöst, ein XML-basierter Meldungsstandard, der weltweit anerkannt ist. Wer also Überweisungen und Kontoauszüge über Oxaion-Software abwickelt, sollte folgende Änderungen im Hinterkopf behalten:

  • Bis zum 31.12.2017 werden ESR/BESR-Dateien für die automatisierte Verarbeitung von Kontoauszügen durch die Meldung camt.053/camt.054 abgelöst.
  • Bis zum 30.6.2018 werden Überweisungen durch die Meldung pain.001 abgelöst.
  • Bis zum 31.12.2018 erhalten Einzahlungsbelege einen QR-Code.

Ab dem 1. Januar 2018 reduzieren sich außerdem die Schweizer Mehrwertsteuersätze. Die derzeit gültigen Steuersätze von 8,0 %, 3,7 % und 2,5 % waren die Folge einer temporären Mehrwertsteuererhöhung zur Finanzierung der Invalidenversicherung. Diese endet nun, sodass ab 2018 neue Steuersätze gelten. (rhh)

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Im Oxaion-Blog sind weitere Änderungen im Rechnungswesen aufgeführt, die sich zum  Beispiel in Polen, Rumänien oder Spanien ab 1.1.2018 ergeben.

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